KI im Alltag von Kindern und Jugendlichen: wo sie ihr begegnen und was Fachkräfte daraus ableiten
Für Lehrkräfte, Schulleitungen und Fachkräfte der Jugendarbeit reicht die Frage, ob Jugendliche ChatGPT für Hausaufgaben nutzen, als Ausgangsfrage nicht aus. KI begegnet ihnen an mehreren Stellen: im Chatbot, den sie selbst öffnen, im Messenger, in dem eine KI mitschreibt, in Apps, die sich als Freund ausgeben, im Feed, der auswählt, was sie sehen, und in Bildern, die echt aussehen und es nicht sind. Wer pädagogisch reagieren will, muss wissen, an welcher dieser Stellen ein Problem entsteht, denn jede verlangt etwas anderes.
Jugendliche begegnen KI nicht nur dort, wo sie sie aufrufen.
Ein Teil läuft im Messenger, im Feed und in der Suche mit, ohne dass sich jemand dafür entschieden hat. Medienbildung, die nur beim Chatbot ansetzt, erreicht diesen Teil nicht.
Wie verbreitet KI bei Jugendlichen ist
Unter Jugendlichen ist KI-Nutzung die Regel, nicht die Ausnahme. Die JIM-Studie 2025 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest hat dafür vom 2. Juni bis 12. Juli 2025 eine repräsentative Stichprobe von 1.200 Jugendlichen zwischen zwölf und 19 Jahren in Deutschland befragt.
91 % setzen mindestens eine KI-Anwendung ein (2024: 62 %)
84 % haben ChatGPT schon verwendet (2024: 57 %); die Hälfte arbeitet mindestens mehrmals pro Woche damit
57 % halten die von KI gelieferten Informationen für vertrauenswürdig (Zustimmung voll und ganz oder weitgehend)
Quelle aller drei Werte: JIM-Studie 2025, Basis alle Befragten. Wofür sie KI nutzen, wurde unter denen erhoben, die KI einsetzen: 74 Prozent nennen Hausaufgaben und Lernen, 70 Prozent die Informationssuche, 54 Prozent, um herauszufinden, wie etwas geht. Als Recherchewerkzeug steht ChatGPT nach den Suchmaschinen an zweiter Stelle; vier von zehn Jugendlichen nutzen es dafür regelmäßig.
Für jüngere Kinder liegt mit der KIM-Studie 2024 ein anderes Bild vor. Befragt wurden vom 18. September bis 7. November 2024 1.225 Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Von den Schulkindern, die in der Schule digitale Geräte nutzen, setzen elf Prozent KI regelmäßig im Unterricht ein, 72 Prozent nie. Die beiden Studien fragen Unterschiedliches und lassen sich nicht unmittelbar vergleichen. Bei den Zwölf- bis 13-Jährigen der JIM-Studie haben bereits 69 Prozent ChatGPT ausprobiert. Wer Medienbildung zu KI plant, setzt deshalb sinnvoll spätestens in den unteren Klassen der weiterführenden Schule an, nicht erst in der Oberstufe.
Fünf Begriffe, die Fachkräfte auseinanderhalten sollten
Wo KI im Alltag von Jugendlichen vorkommt, lässt sich mit fünf Begriffen beschreiben. Wer sie auseinanderhält, kann im Gespräch mit Kollegium, Eltern und Jugendlichen genauer benennen, worum es geht.
Chatbot
Ein Programm, mit dem man in natürlicher Sprache schreibt oder spricht und das darauf antwortet; hinter den verbreiteten Chatbots steht ein Sprachmodell. Für Fachkräfte entscheidend: Die flüssige Antwort sagt nichts über ihre Richtigkeit.
KI-Assistent im Messenger
Ein Chatbot, der in eine App eingebaut ist, die Jugendliche ohnehin nutzen, etwa in einen Messenger oder ein soziales Netzwerk. Wer ihn nutzt, hat sich nicht für ein KI-Werkzeug entschieden, sondern ist in seinem Chat darauf gestoßen.
KI-Begleiter (Companion-App)
Eine Anwendung, deren Chatbot eine feste Figur spielt, sich an frühere Gespräche erinnert und als Freund, Partner oder Vertrauensperson auftritt. Pädagogisch heikel ist nicht die Technik, sondern die Rolle: Die App tritt als Beziehung auf, nicht als Werkzeug.
Empfehlungssystem
Ein Verfahren, das aus dem bisherigen Verhalten einer Person berechnet, welche Inhalte ihr als Nächstes gezeigt werden. Jeder Feed in sozialen Netzwerken und Videoplattformen beruht darauf; die Auswahl wirkt wie Zufall und ist keiner.
Deepfake
Ein mit KI erzeugtes oder verändertes Bild, Video oder Tonstück, das echte Personen, Orte oder Ereignisse so zeigt, dass es fälschlicherweise echt wirkt. Für Schulen ist es kein Randthema, weil sich solche Bilder ohne Fachkenntnis erzeugen lassen und die Opfer Mitschülerinnen und Mitschüler sein können.
KI im Messenger: bei den Jüngsten stärker verbreitet
Für die Jüngeren ist KI nicht nur der Chatbot, den man aufruft, sondern ein Assistent, der im Messenger oder im sozialen Netzwerk bereitsteht. Laut JIM-Studie 2025 greift rund ein Drittel der Jugendlichen zumindest selten auf Meta AI zurück, etwa ein Fünftel auf My AI von Snapchat. Bei Meta AI kehrt sich das Altersmuster um: 40 Prozent der Zwölf- bis 13-Jährigen nutzen es, aber nur 23 Prozent der 18- bis 19-Jährigen. Haupt- und Realschülerinnen und -schüler nutzen nach der Studie häufiger die KI-Werkzeuge der Social-Media-Anbieter, Gymnasiastinnen und Gymnasiasten häufiger ChatGPT und DeepL.
Daraus folgt für die Praxis zweierlei. Eine Klassenregel zu ChatGPT erfasst nicht, was Zwölfjährige mit dem Assistenten im Messenger besprechen. Und wer nur über eigenständige KI-Werkzeuge spricht, spricht an einem Teil der Schülerschaft vorbei, besonders an den Jüngeren und an Haupt- und Realschulen. Ein Einstieg, der beide erreicht, beginnt mit der Frage, in welcher App den Jugendlichen zuletzt eine KI geantwortet hat.
Wie sich Chatbots für Recherche und Lernen eignen und wo sie eine Quelle nicht ersetzen, beschreibt unser Artikel Sprachmodell oder Suchmaschine im Unterricht.
KI-Begleiter: wenn der Chatbot ein Gegenüber sein soll
Ein KI-Begleiter unterscheidet sich vom Hausaufgaben-Chatbot nicht in der Technik, sondern im Zweck: Er soll eine Beziehung anbieten. Er ist jederzeit erreichbar, erinnert sich an das letzte Gespräch und antwortet auch nachts. Für Jugendliche in einer Lebensphase, in der Zugehörigkeit und Anerkennung viel zählen, kann das entlasten; heikel wird es, wo die App Gespräche mit Menschen ersetzt statt ergänzt.
Belastbare Zahlen zur Nutzung solcher Apps durch Jugendliche in Deutschland liegen in den hier ausgewerteten Studien nicht vor; die JIM-Studie 2025 fragt nicht danach. Für die Fachkraft heißt das: aufmerksam sein, wenn jemand von einer App wie von einer Person spricht.
Was die App anbietet
Ein Gegenüber, das immer Zeit hat und nichts weitererzählt. Die Gespräche fühlen sich vertraulich an.
Was sie nicht leisten kann
Verlässlich eine Krise erkennen und Hilfe holen, und einstehen für das, was sie geraten hat. Die Gespräche liegen beim Anbieter, nicht bei der Person.
Wer im Gespräch hört, dass eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sich vor allem einer App anvertraut, reagiert sinnvoll mit Interesse, nicht mit Abwertung. Die Fragen, was die App gibt und was ein Mensch anders machen würde, öffnen mehr als ein Verbot. Wo Anzeichen einer Krise erkennbar werden, gelten die Schutzverfahren Ihrer Einrichtung wie bei jedem anderen Hinweis; dass der Hinweis aus einem Chatverlauf stammt, ändert daran nichts.
Empfehlungssysteme: die KI, die niemand aufruft
Am wenigsten sichtbar ist die KI, die Jugendliche nicht als KI wahrnehmen: das Empfehlungssystem hinter dem Feed. Es entscheidet, welches Video als Nächstes kommt und welcher Beitrag oben steht, und es lernt dabei aus dem Verweilen. Die JIM-Studie 2025 hält in ihrem Fazit fest, dass KI für Jugendliche zum zentralen Werkzeug der Informationsbeschaffung geworden ist, „teils bewusst, etwa über ChatGPT, teils aber auch möglicherweise unbemerkt über Suchmaschinen, Feeds und Sprachassistenten“. Auch bei Google-Suchen erscheinen nach der Studie seit 2025 automatisch erzeugte KI-Zusammenfassungen.
Für den Unterricht folgt daraus eine Aufgabe, die ohne Technikwissen auskommt. Jugendliche beschreiben, was ihr Feed ihnen in einer Woche gezeigt hat, und überlegen, woraus das System das abgeleitet haben könnte. Eine Ergänzung: Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen nach dem Gesetz über digitale Dienste eine Option anbieten, die nicht auf Profiling beruht (Hinweis unten). Wer diese Einstellung gemeinsam mit der Klasse sucht und den Unterschied vergleicht, macht sichtbar, was sonst im Hintergrund bleibt. Auf die eigenen Konten der Jugendlichen kommt es dabei nicht an; die Beobachtung kann jede und jeder für sich anstellen und nur das Ergebnis teilen.
KI-Bilder und Deepfakes
Bilder mit KI zu erzeugen ist für Jugendliche ein kreatives Werkzeug, und zugleich eine Stelle, an der KI in einer Klassengemeinschaft schweren Schaden anrichten kann. Nach der JIM-Studie 2025 trauen sich 35 Prozent der Jugendlichen zu, Deepfakes zu erkennen, 33 Prozent, eine Bilder-Rückwärtssuche durchzuführen. Zwei von zehn ist der Begriff Deepfake nicht geläufig, bei den Zwölf- bis 13-Jährigen sind es 40 Prozent.
Daraus lässt sich zweierlei ableiten. Erstens ist das Erkennen mit bloßem Auge kein verlässliches Unterrichtsziel, weil sich eine gut gemachte Fälschung dem Auge entzieht; tragfähiger ist das Prüfen: Woher stammt das Bild, wer hat es zuerst gezeigt, gibt es eine zweite Quelle? Zweitens braucht eine Schule einen Ablauf für den Fall, dass ein gefälschtes, insbesondere sexualisiertes Bild einer Schülerin oder eines Schülers kursiert, bevor dieser Fall eintritt. Dazu gehört, wer informiert wird, wie Betroffene geschützt werden und dass das Bild nicht weitergeleitet wird, auch nicht zur Beweissicherung unter Kolleginnen und Kollegen. Wie dabei mit Polizei und Eltern umzugehen ist, regeln die Vorgaben Ihres Landes.
Was das Recht vorgibt
Für die Dienste, die Jugendliche nutzen, gelten europäische Pflichten, die sich überwiegend an die Anbieter richten. Eine Ausnahme betrifft die Einrichtung selbst: Das Verbot der Emotionserkennung gilt auch für die Verwendung, also für eine Schule, die solche Software einsetzt. Fachkräfte brauchen sie nicht im Detail, aber sie können damit einordnen, was ein Dienst tun muss und was nicht.
| Regel | Rechtsgrundlage | Gilt ab | Was Fachkräfte daraus ableiten |
|---|---|---|---|
| Ein Chatbot muss offenlegen, dass er eine KI ist, außer das ist nach den Umständen offensichtlich | Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung | 2. August 2026 | Wo eine Figur in einer App sich als Mensch ausgibt, ist das ein Anlass für ein Gespräch über die App. |
| Verboten sind KI-Systeme, die eine Schutzbedürftigkeit wegen des Alters ausnutzen, um das Verhalten so zu verändern, dass erheblicher Schaden entsteht oder hinreichend wahrscheinlich ist | Art. 5 Abs. 1 Buchst. b KI-Verordnung | 2. Februar 2025 | Das Verbot hat enge Voraussetzungen. Ob eine bestimmte App darunter fällt, entscheiden Aufsicht und Gerichte, nicht die Schule. |
| Verboten sind KI-Systeme, die realistische intime Darstellungen einer bestimmbaren Person ohne deren ausdrückliche Zustimmung erzeugen oder manipulieren (Buchst. ba), sowie Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen (Buchst. bb), jeweils unter den Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 1a und 1b | Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb KI-Verordnung | 2. Dezember 2026 | Das Verbot richtet sich gegen die Werkzeuge. Der Ablauf der Schule für den Ernstfall bleibt nötig. |
| Verboten ist KI, die Emotionen von Personen in Bildungseinrichtungen ableitet, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen | Art. 5 Abs. 1 Buchst. f KI-Verordnung | 2. Februar 2025 | Lernsoftware, die Stimmung oder Gefühle aus Gesicht oder Stimme ableitet, fällt darunter. Setzt die Schule solche Software ein, ist sie selbst an das Verbot gebunden; vor jeder Anschaffung prüfen. |
| Plattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, müssen für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz sorgen; keine Werbung auf Grundlage von Profiling, wenn sie hinreichend sicher wissen, dass jemand minderjährig ist | Art. 28 Gesetz über digitale Dienste | 17. Februar 2024; für die ersten sehr großen Plattformen seit Ende August 2023 (Art. 92) | Die Pflicht liegt bei der Plattform; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, sofern sie keine sehr große Plattform sind (Art. 19). Die Leitlinien der Kommission vom 14. Juli 2025 konkretisieren, was sie darunter versteht. |
| Plattformen müssen die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme in den AGB darlegen; sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen mindestens eine Option ohne Profiling anbieten | Art. 27 und 38 Gesetz über digitale Dienste | 17. Februar 2024; für die ersten sehr großen Plattformen seit Ende August 2023 (Art. 92) | Die Feed-Einstellung ohne Profiling ist Unterrichtsmaterial, siehe oben. |
Rechtsstand
KI-Verordnung (EU AI Act): VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744. Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act): VO (EU) 2022/2065. Beide geprüft am 14. Oktober 2026. Was in Ihrer Schule oder Einrichtung gilt, ergibt sich zusätzlich aus den Vorgaben Ihres Landes und Ihres Trägers. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Was Fachkräfte daraus ableiten
Die fünf Stellen verlangen unterschiedliche Antworten, und keine davon ist ein pauschales Verbot.
| Wo KI vorkommt | Worauf es pädagogisch ankommt | Wer zuständig ist |
|---|---|---|
| Chatbot | Ergebnisse prüfen, Quellen belegen, Aufgaben so stellen, dass Prüfen die Leistung ist | Lehrkraft im Fach |
| KI-Assistent im Messenger | ansprechen, dass dort eine KI antwortet, und was mit den Eingaben geschieht | Medienbildung in den unteren Klassen, Jugendarbeit |
| KI-Begleiter | Interesse statt Abwertung; bei Krisenanzeichen das übliche Schutzverfahren | jede Fachkraft, die davon erfährt |
| Empfehlungssystem | sichtbar machen, dass der Feed eine Auswahl ist, und die Einstellung ohne Profiling kennen | Medienbildung, Gesellschaftsfächer |
| KI-Bilder und Deepfakes | Herkunft prüfen statt mit bloßem Auge erkennen; Ablauf für den Ernstfall | Schulleitung, gemeinsam mit dem Kollegium |
Die erste Zeile ist die sichtbarste, weil sie in Hausaufgaben auftaucht. Die übrigen vier finden im Unterricht nur statt, wenn jemand sie bewusst hineinholt. Was Jugendliche dabei lernen sollen, ist dasselbe Urteilen, das auch für den Chatbot gilt; wie Unterricht und Bewertung das üben, beschreibt unser Artikel Urteilskraft in der Schule.
Wenn Sie mit Ihrem Kollegium klären wollen, an welchen dieser Stellen Ihre Schule ansetzt, sprechen Sie uns an.




