Der AI Act wurde verschoben. Nur nicht der Teil, der Ihre Website betrifft.
Der AI Act wurde verschoben. Nur nicht der Teil, der Ihre Website betrifft.
Vielleicht ging es Ihnen wie vielen: Im Sommer lief die Meldung durch die Fachpresse, Brüssel habe die KI-Verordnung entschärft und Fristen nach hinten geschoben. Ein Punkt weniger auf der Liste. Erleichterung.
Die Meldung stimmte. Sie war nur unvollständig.
Verschoben wurden die Hochrisiko-Kapitel — jene Regeln, die für KI in Medizinprodukten, in der Personalauswahl oder in kritischer Infrastruktur gelten. Sie greifen jetzt Ende 2027 und Mitte 2028. Für die allermeisten Unternehmen sind das Regeln, die sie nie betreffen werden.
Was nicht verschoben wurde, sind die Transparenzpflichten. Sie gelten seit dem 2. August 2026. Und die betreffen etwas, das fast jede Firma hat: eine Website.
Drei ganz normale Dinge, die jetzt eine Pflicht auslösen
Es braucht kein KI-Produkt, um in den Anwendungsbereich zu geraten. Es reicht, was viele Marketing- und IT-Abteilungen in den letzten zwei Jahren eingeführt haben:
Ein Chatbot oder Assistent auf der Website. Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erfahren — klar, unterscheidbar, und bevor das Gespräch beginnt. Ein Satz in den AGB genügt ausdrücklich nicht.
Mit KI erzeugte oder bearbeitete Bilder. Produktvisualisierungen, Stockfoto-Ersatz, aufgehübschte Teamfotos. Hier lohnt eine Unterscheidung, an der viele vorbeilesen: Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50(2) hängt am Anbieter des erzeugenden Systems — die sichtbare Offenlegung nach Art. 50(4) trifft denjenigen, der veröffentlicht, und zielt im Kern auf Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Welche der beiden Sie trifft, hängt also an Ihrer Rolle, nicht am Bild. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, läuft für die maschinenlesbare Kennzeichnung eine Übergangsfrist — sie endet am 2. Dezember 2026. Welches Datum das bei Ihnen ist, lässt sich nur pro Produkt feststellen, nicht pauschal annehmen.
Mit KI geschriebene Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Der Blogbeitrag zur Gesetzesänderung, der Ratgeber zur Fördermittellage. Hier gibt es eine Ausnahme für redaktionell geprüfte Inhalte — aber nur, wenn die Prüfung belegbar ist und jemand namentlich dafür einsteht.
Keine dieser Pflichten ist dramatisch. Jede einzelne ist mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen. Unangenehm wird es nur, wenn man von ihnen erfährt, weil jemand anders gefragt hat.
Die Pflicht, die schon seit anderthalb Jahren gilt
Und dann ist da noch eine, über die kaum jemand spricht, weil sie kein eigenes Bußgeld trägt und deshalb in keiner Panik-Schlagzeile auftaucht.
Artikel 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, dafür ausreichend geschult sind. Nicht seit August. Seit anderthalb Jahren.
Es gibt keine vorgeschriebene Form, keine Mindeststundenzahl, keine Pflichtzertifizierung. Es gibt aber eine sehr praktische Eigenschaft dieser Pflicht: Sie ist mit einer datierten Schulung erledigt — und sie ist erfahrungsgemäß das Erste, wonach gefragt wird, wenn überhaupt jemand fragt. Sie ist die billigste Zeile auf der ganzen Liste und gleichzeitig die, die am häufigsten offen steht.
Merken Sie sich diese eine. Wir kommen darauf zurück.
Was Sie in zwei Minuten selbst herausfinden können
Wir haben ein Werkzeug gebaut, das genau diese Fragen für eine Website durchgeht: den EU-AI-Act-Check. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne dass vorher jemand eine E-Mail-Adresse sehen will.
Sie geben eine Adresse ein. Der Check sieht sich an, was Ihre Seite öffentlich ausliefert, und stellt Ihnen zu allem, was er von außen nicht sehen kann, ein paar Fragen — höchstens zehn.
Was Sie danach in der Hand haben:
- Fünfzehn Zeilen, jede mit ihrem Artikel — und bei zwölf davon auch das Datum, ab dem die Pflicht greift. Keine Ampel, kein Punktestand, keine Prozentzahl. Sondern: Das hier gilt für Sie, das hier gilt ab einem Datum, das hier trifft auf Sie nicht zu.
- Belege statt Behauptungen. Sagt der Report, auf Ihrer Seite fehle ein Hinweis oder sei einer vorhanden, dann steht daneben, wo er das gesehen hat — mit Quelle und wörtlichem Zitat. Sie können jeden Punkt selbst nachschlagen, statt uns glauben zu müssen.
- Eine ehrliche Liste dessen, was offen bleibt. Das ist der Teil, den die meisten Werkzeuge weglassen, und aus unserer Sicht der wertvollste: Jeder offene Punkt benennt genau, was fehlt und wer es beantworten kann — zu einem Zeitpunkt, den Sie selbst wählen.
- Eine Einordnung Ihrer Rolle. Sind Sie Anbieter, Betreiber oder beides? Davon hängt ab, welche der Pflichten überhaupt Ihre sind — und das ist der Punkt, an dem die meisten Selbsteinschätzungen schiefgehen.
Der ganze Report steht auf dem Bildschirm, bevor irgendwo nach einer Adresse gefragt wird. Wenn Sie ihn behalten wollen, können Sie ihn sich anschließend zuschicken lassen. Müssen Sie aber nicht.
Was der Check ausdrücklich nicht kann
Ein Werkzeug, das seine Grenzen verschweigt, ist gefährlicher als gar keines. Deshalb sagen wir sie hier genauso deutlich wie im Report selbst:
Sechs der fünfzehn Zeilen kann er von außen nicht messen. Ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber, was Ihre Verträge mit Modellanbietern regeln, welche Vorkette hinter einem eingekauften System steht, ob und wann Ihre Leute geschult wurden — davon steht nichts auf einer Website. Der Check fragt Sie danach, und Ihre Antwort ist dann die einzige Quelle.
Er sieht Ihr System nicht. Er sieht Ihre Website. Was in Ihren Prozessen, Ihren Verträgen und Ihren Werkzeugen tatsächlich passiert, kann er nicht beurteilen.
Er ist keine Rechtsberatung. Er ordnet ein, was gilt und ab wann. Ob Sie rechtlich richtig liegen, sagt Ihnen das nicht — dafür braucht es jemanden, der hineinschauen darf.
Wir sagen das nicht aus Vorsicht, sondern weil das Gegenteil der eigentliche Schaden wäre: Ein grüner Haken, der auf nichts beruht, ist schlimmer als eine offene Frage.
Wir haben denselben Maßstab an uns selbst angelegt
Am 2. August 2026 — dem Tag, an dem die Transparenzpflichten wirksam wurden — haben wir DATENMASSIV selbst geprüft. Nicht die Website, sondern das ganze Haus: 29 Dimensionen, dieselbe Systematik.
Das Ergebnis war nicht makellos: vier Lücken, vier nur teilweise abgedeckte Punkte, zwei ohne abschließendes Urteil, dreizehn, die für uns nicht gelten, und sechs abgedeckte. Daraus wurden sechs Aufgaben, und die sind erledigt — unter anderem tragen unsere Blogbilder jetzt ihre Herkunft sichtbar und maschinenlesbar, und kein Beitrag geht ohne menschliche Freigabe online.
Wir schreiben das hier hin, weil wir es von Ihnen auch erwarten würden.
Wo der kostenlose Check endet — und was danach sinnvoll ist
Der Check ist ehrlich gesagt ein Anfang, kein Abschluss. Je nachdem, was er bei Ihnen ausspuckt, gibt es drei sinnvolle nächste Schritte. Sie schließen einander nicht aus, aber Sie brauchen selten alle drei.
Wenn die Zeile zur KI-Kompetenz offen bleibt
Das ist der wahrscheinlichste Fall — und der mit dem besten Aufwand-Nutzen- Verhältnis, weil die Pflicht seit anderthalb Jahren läuft und mit einer datierten Schulung erledigt ist.
Dafür haben wir den EU-AI-Act-Kompaktkurs gebaut. Er läuft online, dauert etwa 60 Minuten, ist kein Videokurs, sondern interaktiv: Sie prüfen echte KI-Ausgaben, ordnen Risiken ein und formulieren Kennzeichnungen selbst. Pausieren geht, der Fortschritt bleibt erhalten.
Am Ende steht das, worauf es bei Artikel 4 praktisch ankommt: ein verifizierbares Zertifikat mit Credential-ID und QR-Code — also ein öffentlicher Prüf-Link statt einer PDF-Datei, die jeder selbst gebaut haben könnte. Genau das ist die Art von Nachweis, die eine datierte Schulungsmaßnahme belegbar macht.
Bis zum 15. August 2026 kostet der Kurs 29 € statt 49 €, ab zehn Plätzen 19 € pro Person. Vierzehn Tage Geld zurück, ohne Bedingungen. Für eine Pflicht, die seit Februar 2025 läuft, ist das ein sehr überschaubarer Weg, sie vom Tisch zu bekommen.
Wenn die Website nur die Spitze ist
Sehr oft ist der Website-Befund nicht das eigentliche Thema. Er ist das Sichtbare an etwas Größerem: KI wird längst benutzt — in der Angebotserstellung, im Support, in der Übersetzung, im Marketing — nur weiß niemand genau, wo, womit und mit welchen Daten.
Dafür gibt es den KI-First Audit. Sein Ausgangssatz beschreibt die Lage besser, als wir es könnten: „Ihre KI arbeitet längst. Nur sieht ihr niemand zu."
Er geht in drei Schritten vor — Kurzcheck, Vertiefung mit Interviews und Begleitung im Arbeitsalltag, dann Roadmap und Umsetzung — und deckt vier Bereiche ab: Strategie und Governance, Daten und Technologie, Mitarbeitende und Kultur, Anwendungen und Prozesse. Herzstück ist eine Einteilung Ihrer Daten in Klassen von öffentlich bis reguliert, aus der sich eine sehr praktische Regel ergibt: welche Daten in welches Werkzeug dürfen, und in welchem Betriebsmodell. Statt eines Verbots, das ohnehin umgangen wird.
Was am Ende bleibt, ist kein Gutachten im Ordner, sondern ein lebendes Register samt Richtlinien, Freigabeliste und priorisierten Piloten. Oder in den Worten des Angebots: „Am Ende gehört die KI-Fähigkeit Ihnen."
Einsteigen können Sie mit dem Self-Check für 99 €. Der vollständige Audit kostet im Einführungspreis 499 € pro Jahr — bis zum 30. September 2026, danach 799 €.
Wenn Sie erst einmal jemanden fragen wollen
Manchmal ist die sinnvollste nächste Handlung keine Buchung, sondern ein Gespräch von zwanzig Minuten, in dem jemand Ihren Report mit Ihnen durchgeht und sagt, was davon wirklich dringend ist.
Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Die Einschätzung gehört Ihnen, auch wenn daraus kein Projekt wird.
→ Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Der eine Satz zum Mitnehmen
Wenn Sie aus diesem Text nur eine Zeile behalten, dann diese:
Verschoben wurden die Hochrisiko-Kapitel. Artikel 50 wurde nicht angefasst — die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026.
Wer die eine Verschiebung für die andere hält, rechnet mit anderthalb Jahren, die er nicht hat. Und der 2. Dezember 2026, an dem die Übergangsfrist für bestehende Systeme ausläuft, ist keine ferne Zukunft mehr.
Der Check dauert zwei Minuten und sagt Ihnen, ob Sie betroffen sind. Das ist billiger als die Frage, die Ihnen sonst irgendwann jemand anders stellt.
→ EU-AI-Act-Check starten — kostenlos, ohne Anmeldung, der Report steht da, bevor nach einer Adresse gefragt wird.
Alle Datums- und Artikelangaben in diesem Beitrag stammen aus einem datierten Rechtsstand vom 2. August 2026: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung von Verordnung (EU) 2026/1744. Dieser Beitrag ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Fragen? Kontakt · info@datenmassiv.com




