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Kurz-Check für Unternehmen zum Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Bin ich mit meiner Website oder meinem Produkt betroffen?

Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Mit den folgenden Fragen können Sie einschätzen, ob Sie sehr wahrscheinlich darunter fallen oder nicht.

Fortschritt
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Frage 1: Bieten oder vertreiben Sie Produkte, die das BFSG als relevant definiert?

Beispiele: Computer (inkl. Betriebssysteme), E-Book-Reader, Zahlungsterminals, Fahrausweisautomaten etc.

Frage 2: Erbringen Sie Dienstleistungen (z.B. Online-Shops, Banken, etc.) an Privatkunden?

Beispiele: E-Commerce, Bank-, Telekom-, Transport-Dienste für Endverbraucher.

Frage 3: Sind Sie ein Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter & ≤ 2 Mio. EUR Umsatz/Bilanz)?

Wenn ja, sind Sie bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen.